- Versicherungsausweis
- Sozialversicherungsausweis; Ausweis (ohne Lichtbild), der Name und Rentenversicherungsnummer eines Arbeitnehmers enthält; eingeführt zum 1.7.1991. Bei Beschäftigungsaufnahme vorzulegen. Von Beschäftigten im Baugewerbe, Schaustellergewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in Wirtschaftsbereichen bzw. -zweigen, die das der Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestimmt, ständig mitzuführen. In diesen Fällen wird der V. mit Lichtbild ausgestellt. Dient der besseren Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse. Gesetzliche Regelung in §§ 95 ff. SGB IV und in der SozialversicherungsausweisVO.
Lexikon der Economics. 2013.